Da wir unseren Sitz in Tschechien haben, können wir Ihnen eine ausgezeichnete Auswahl an qualifiziertem Betreuungspersonal aus Tschechien und der Slowakei anbieten - ohne Zwischenvermittler!
Bevor Sie einen Vertrag mit uns abschließen, senden wir Ihnen, damit Sie sich in Ruhe einen überblick verschaffen können, unverbindlich und kostenlos mehrere Lebensläufe unserer Betreuerinnen zur Auswahl. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich vorab telefonisch mit der Pflegekraft zu unterhalten, um zu entscheiden, ob ein Betreuungsvertrag überhaupt zustande kommen soll.
Nach der Vertragsunterzeichnung kann die Betreuerin bereits innerhalb einer Woche bei Ihnen oder Ihren Angehörigen eintreffen. Unsere Vermittlung ist dabei immer stehts schnell, zuverlässig und unkompliziert. Wir übernehmen hierbei die Organisation der Anreise und des Einsatzes unserer eingesetzten Betreuungskraft komplett.
Sollte es zu einem Ausfall der Betreuerin kommen (z. B. durch Krankheit) oder sollten Unstimmigkeiten auftreten (z. B. wenn die Chemie nicht stimmt), kümmern wir uns umgehend um eine Ersatzkraft Ihrer Wahl.
Während der gesamten Betreuungszeit stehen wir in direktem Kontakt mit dem Pflegepersonal. Zusätzliche Zwischenvermittler sind nicht erforderlich und verursachen nur unnötige Kosten. Der Wechsel der Betreuerinnen erfolgt in der Regel alle 1 bis 3 Monate. Normalerweise wechseln sich beim Kunden immer die gleichen Personen ab, doch auf Wunsch können die Betreuerinnen auch länger bleiben.
Um eine mögliche Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist die Dauer der Tätigkeit bei den selbstständigen Kräften vertraglich auf jeweils maximal 9 Monate innerhalb eines Jahres begrenzt.
Unsere eingesetzten Pflegekräfte sind in Tschechien und der Slowakei als Selbstständige tätig und in ihrem Heimatland sozial- und krankenversichert sowie steuerpflichtig. Die entsprechende ausländische Sozialversicherungsbehörde stellt der Betreuungskraft das A1-Formular aus, das bestätigt, dass die Betreuerin in ihrem Heimatland sozialversichert ist.
Die Haushaltsdienstleistungen und die Grundpflege werden im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit erbracht. Die Betreuungskräfte erfüllen in Deutschland einen Auftrag und arbeiten selbstständig. Dabei richten sie sich bei der Grundpflege und Haushaltsführung nach den Wünschen der Kunden. Der Auftraggeber darf jedoch keinen Einfluss auf die Art und Weise der erbrachten Leistungen ausüben. Es werden weder Dienst- noch Freizeitpläne erstellt. Weisungen dürfen nicht erteilt werden, und es darf kein Direktionsrecht ausgeübt werden. Die Vergütung erfolgt ergebnis- und nicht zeitbezogen.